Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz

Clarissa Ahmed

Clarissa Ahmed ist Doktorandin im Kolleg und arbeitet an einer Dissertation zu Fragen der Tarifautonomie im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art.

Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden mit Ablegen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2018 (mit Stationen unter anderem bei einer Kanzlei für Arbeitnehmer*innenrecht in Berlin und in der Bundesverwaltung der Gewerkschaft ver.di) arbeitete sie zunächst bis 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit den Themenschwerpunkten Arbeit & Soziales sowie Gleichstellung in einem Abgeordnetenbüro des Deutschen Bundestags. Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig schloss sie im Jahr 2016 mit der ersten juristischen Prüfung ab. Daneben erlangte Clarissa Ahmed 2013 den Bachelor of Arts nach dem Studium der Sozialwissenschaften und Philosophie mit dem Schwerpunkt Politikwissenschaft an der Universität Leipzig. Ihre Forschungsschwerpunkte und -interessen liegen im Arbeitsrecht, insbesondere im Kollektivarbeitsrecht und im Bereich des öffentlichen Dienstrechts.

Promotion

Tarifautonomie im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art

Das Promotionsvorhaben nimmt das wenig beachtete öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eigener Art in den Blick, das einerseits außerhalb des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses und andererseits auch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Beamt*innenverhältnisses liegt. Es liegt in einem bisher kaum konturierten Grenzbereich, bietet den Beschäftigten, insbesondere Rechtsreferendar*innen, nur ein geringes rechtliches Schutzniveau und ist darum zudem missbrauchsanfällig. Den Beschäftigten in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen eigener Art bleiben einerseits die beamt*innenrechtlichen Vorzüge wie etwa die Alimentation verwehrt, andererseits können sie nicht auf Augenhöhe mit den Arbeit- bzw. Dienstgeber*innen unter Streikdrohung über ihre Beschäftigungsbedingungen verhandeln.

Inwiefern Tarifautonomie und Streikrecht auch diesen Beschäftigten zuteilwerden müsste, welche Aussagen sich dabei aus dem Forschungsstand zum Streikrecht der Beamt*innen gewinnen und ggf. weiterentwickeln lassen können, ist Gegenstand des Promotionsprojekts. Dabei werden auch verfassungs- und völkerrechtliche Fragen des Beamt*innenstreiks, insbesondere die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 11 EMRK) analysiert.

Publikationen

Ahmed, Clarissa; Brandt, Laurens, Die verfassungswidrige Situation der Mitbestimmung im sächsischen Rechtsreferendariat im Lichte des Art. 26 SächsVerf, in: SächsVBl 30 (2022), 33-38.

Ahmed, Clarissa, Mitbestimmung im Rechtsreferendariat, in: PersR 37 (2021), 22-23.

Ahmed, Clarissa; Volck, Jonas, Die Ausübung eines Überwachungsdrucks ist eine Form des Überwachens im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, in: AuR 67 (2019), 407-410.