Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz

Promotionskolleg: Gerechtigkeit durch Tarifvertrag

Das Promotionskolleg untersucht die normativen Grundlagen der Tarifautonomie und ihrer verfassungsrechtlichen Garantie. Im Mittelpunkt steht dabei eine Kritik des in der Arbeits- und Verfassungsrechtswissenschaft herrschenden liberalistischen Grundverständnisses des Tarifvertrags als „kollektiv ausgeübter Privatautonomie“. Dem soll ein Verständnis von „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ entgegengestellt werden, demzufolge die Tarifautonomie ein notwendiges Erfordernis fairer Arbeitsbeziehungen darstellen. Hieran knüpfen arbeits- und verfassungsrechtliche, aber auch sozial-, wirtschafts-, und politikwissenschaftliche Fragestellungen an, die durch die interdisziplinäre Ausrichtung des Promotionskollegs bearbeitet werden.

Unser Kolleg