Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz

Maria Seitz

Maria Seitz ist Doktorandin im Kolleg und beschäftigt sich in ihrer Arbeit mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts zwischen den Geschlechtern.

Maria Seitz studierte Rechtswissenschaften und Soziologie in Freiburg und Aberdeen und absolvierte das Rechtsreferendariat in Brandenburg. Vor der Aufnahme in das Kolleg war sie bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin beschäftigt und verbrachte einen Forschungsaufenthalt an der Yale University, USA. Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit engagiert sie sich in rechts- und frauenpolitischen Projekten.

Ihre Interessensschwerpunkte sind: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Europarecht, Antidiskriminierungsrecht, Sozialrecht.

 

Promotion

Grundsatz des gleichen Entgelts bei individualvertraglicher Entgeltgestaltung

Schwerpunkt des Dissertationsprojekts bildet die Frage nach der Geltung und Reichweite des Entgeltgleichheitsgrundsatzes bei individualvertraglichen Entgeltabreden und Entgeltverhandlungen. Die unterschiedliche Entgeltung von Frauen trotz Leistung vergleichbarer Arbeit ist in den letzten Jahrzehnten anhand von kollektiven Entgeltregelungen diskutiert worden. Hier standen die Entwicklung der Figur der mittelbaren Diskriminierung sowie des Begriffs gleichwertiger Arbeit im Vordergrund. Mit Abnahme von Tarifbindung rücken vermehrt individualvertragliche Regelungen von Entgelt in den Fokus der Diskussion um Entgeltgleichheit, wie aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zeigen. Dabei zeigt sich, dass sich bestehende dogmatische Fragen aktualisieren: Was gilt als gleiche Arbeit? Welche Gründe sind für die unterschiedliche Entgeltung akzeptiert? Was ist unter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verstehen und wie ist die Beweislastverteilung zwischen den Parteien im Prozess ausgestaltet? Diese Fragen werden anhand der neueren Rechtsprechung des BAG und des Entgelttransparenzgesetzes diskutiert. Dabei nimmt die Arbeit auch arbeits-, wirtschafts-, und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zur Thematik in den Blick.