Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz

Über uns

Das Promotionskolleg untersucht die normativen Grundlagen der Tarifautonomie und ihrer verfassungsrechtlichen Garantie. Im Kontrast zu einem verbreiteten Verständnis von Tarifautonomie als "kollektiv ausgeübter Privatautonomie" wird dabei eine Idee von „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ zugrundegelegt. Derzufolge stellt eine effektive Tarifautonomie das institutionelle Fundament fairer Arbeitsbeziehungen dar. Hieran knüpfen arbeits- und verfassungsrechtliche, aber auch sozial-, wirtschafts-, und politikwissenschaftliche Fragestellungen an, die durch die interdisziplinäre Ausrichtung des Promotionskollegs bearbeitet werden.