Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
26.09.2021

Florian Rödl (2012): Privatrechtliche Gerechtigkeit und arbeitsrechtliche Tarifautonomie

In: Bieder, Marcus/Hartmann, Felix (Hg.): Individuelle Freiheit und kollektive Interessenwahrnehmung im deutschen und europäischen Arbeitsrecht. Tübingen: 81–103.

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