Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
03.02.2022
Florian Rödl (2018): Kampfmaßnahmen der Arbeitgeber und Solidaritätsstreik
in: Däubler, Wolfgang (Hrsg.): Arbeitskampfrecht. Handbuch für die Rechtspraxis. 4. Auflage. Baden-Baden. S. 699-756