Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
18.03.2022

Florian Rödl (2022): Die Einheit des Arbeitsrechts

in: Kuhli, Milan/ Schmidt, Mareike (Hrsg.): Vielfalt im Recht. Berlin: 52-72.

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