Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz

Philosophische Grundlagen des gerechten Preises

Promotionsprojekt von Judith Hantel

Titel: „Philosophische Grundlagen des gerechten Preises - Gerechter Preis als Ausdruck vertraglicher Austauschgerechtigkeit“

Ein Paradigma des bürgerlich-rechtlichen Vertragsrechts lautet, dass sich beide Parteien im Vertrag als formal Gleiche begegnen. Dass dies in der Realität nur selten der Fall ist, liegt schon in Anbetracht von Verträgen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen oder Verbraucher:innen und Unternehmer:innen auf der Hand. Auf Grund dessen wird dem Vertragsrecht des Bürgerlichen Rechts immer wieder Ungerechtigkeit attestiert, weil es aus sich selbst heraus nicht vermag, diese strukturellen Ungleichgewichte zwischen den Vertragsparteien auszugleichen. Daher versucht die Privatrechtstheorie das diagnostizierte Defizit in den Regelungen des BGB durch materiale Gerechtigkeitsaspekte auszugleichen.

In der Dissertation soll das geltende Vertragsrecht des BGB einer Rekonstruktion unterzogen werden, um eine Alternative zu diesem diagnostizierten Defizit aufzuzeigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Vertragsrecht geprägt ist von einer dem gesamten Privatrecht zugrunden liegenden Art von Gerechtigkeit. Diese ist die ausgleichende Gerechtigkeit, die im Vertragsrecht Austauschgerechtigkeit genannt wird. Sie hat ihre Wurzeln in der Philosophie Aristoteles‘ und in der Rechtstradition des Idealismus, insbesondere in Hegels Rechtsphilosophie. Ausgehend von dieser Grundlegung soll dargestellt werden, wie die Austauschgerechtigkeit den vertraglichen Austausch zu gerechten Bedingungen in Form eines „gerechten Preises“ sicherstellen kann und dass sich diese Wertungen im geltenden Vertragsrecht des BGB wiederfinden. Gleichzeitig sollen die Besonderheiten von Lohngerechtigkeit in Arbeitsverträgen untersucht werden, da diese anderen ökonomischen Voraussetzungen unterliegen als Kaufverträge.

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