Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
21.06.2021

Terminabsage für die digitale Gesprächsreihe: Kollektive Arbeitsbeziehungen im europäischen Rechtsvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studenten und Studentinnen,

der für morgen geplante Vortrag von Prof. Ruth Dukes im Rahmen unserer digitalen Gesprächsreihe über kollektive Arbeitsbeziehungen im europäischen Kontext muss leider abgesagt werden.

Weitere Informationen zu den kommenden Veranstaltungen finden Sie weiterhin hier.

Unser Kolleg