Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
15.12.2022
Florian Rödl (2022): »Gerechtigkeit durch Tarifvertrag« – ein Forschungsprogramm