Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
28.03.2023

Johanna Wolff (2023): Die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG revisited

Wolff, Johanna (2023): Die Allgemeinverbindlicherklärung nach§ s TVG revisited. Eine Einordnung de lege lata und mögliche Reformperspektive aus Sicht der verwaltungsrechtlichen Handlungsformenlehre. In: Arbeit und Recht 70(3): 94-99.

Unser Kolleg