Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz
30.08.2023

Ideen zur Stärkung der Tarifbindung

Workshop am 14.07 mit Praktikern und Wissenschaftler*innen

Wie kann die Tarifbindung gestärkt werden? Über diese Frage haben wir am 14.07. im Rahmen unseres Kollegs „Gerechtigkeit durch Tarifvertrag“ mit Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen aus den Gewerkschaften diskutiert und beraten. Insbesondere vor dem Hintergrund der Mindestlohnrichtlinie der Europäischen Union stellt sich diese Frage konkret, formuliert sie doch das Ziel einer branchenübergreifenden Tarifbindung von 80%. Dazu bedarf es jedoch mutiger und kraftvoller Maßnahmen und Reformen, die nicht nur die organisatorischen Machtressourcen der Gewerkschaften stärken, sondern gleichzeitig und parallel die Institution der Tarifbindung stabilisieren und ihre Reichweite ausdehnen. Insofern war die Diskussion lebhaft und interessiert. 

Als Grundlage dienten die Ergebnisse der Kollegforschung, auf deren Basis im Vorfeld Thesen und verschiedene Maßnahmen artikuliert und rechtspolitische Ideen entwickelt worden waren. Sie wurden zur Diskussion gestellt und strukturierten den Workshop. Wir haben uns sehr über das große Interesse an unseren Überlegungen aus der Praxis gefreut und planen, die Diskussion fortzusetzen.

Letzte Publikationen

Syrovatka, Felix (2023): „Der leise Paradigmenwechsel im Tarifvertragsrecht“

In: Industrielle Beziehungen. Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management.30(3): 5-33.

Clarissa Ahmed (2024): »Tarifvertragsstärkungsrichtlinie«

In: Arbeit und Recht, 7/2024. S.281-286.

Felix Syrovatka (2024): Precarious Associational Power

In: Global Labour Journal 15(1), Page 21-39

Unser Kolleg